Um individualisierbare Funktionen dieser Webseite nutzen zu können müssen Sie Cookies in ihrem Browser zulassen.


Reifenreparatur

Reifenreparaturen sind immer ein Fall für den Reifenprofi, die Voraussetzungen für die Wiederherstellung sind straßenverkehrsrechtlich in der „Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen“ geregelt. Dennoch kann die Reparatur eine kostengünstige Alternative zum Erwerb eines Neureifens sein. Darum empfiehlt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn): „Kaputte Reifen sollten Fahrzeughalter immer von einem Pneuspezialisten prüfen und sich von ihm auch über die Möglichkeiten einer Reparatur beraten lassen“.

Weit mehr als 90 Prozent der Reifenschäden sind durch das Eindringen eines spitzen Gegenstandes in die Lauffläche verursacht, wodurch langsam die Luft entweicht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der komplette Reifen zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt wurde. Denn es kann sein, dass zwar der Einfahrschaden selbst repariert werden könnte, aber der Reifen zum Beispiel durch vorheriges Fahren mit Minderluftdruck in seiner Gesamtheit schon irreparabel geschädigt ist.

Fällt die erste Prüfung positiv aus, wird anschließend die Schadensstelle an der Außen- und Innenseite des Reifens begutachtet. Dabei kontrolliert der Fachmann, wie stark die Stahlfäden des Reifen-Unterbaus - der Karkasse - beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säuberung des Schadenskanals, durch den der Fremdkörper eingedrungen ist, die beschädigte Stelle mit Hilfe eines zulässigen Reparaturmittels (z.B. Kombination aus Lochkanalfüllung und Reparaturpflaster) repariert.

Unsere Niederlassungen in Ihrer Nähe

© 2024 Einkaufsgesellschaft Freier Reifenfachhändler mbH & Co. KG